Fördermittel für Photovoltaik

Aktuelle Förderung der Photovoltaik in Schleswig-Holstein 2023

Das letzte Förderprogramm der Bundesregierung „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ ist 2022 ein Erfolg auf ganzer Linie gewesen. Die finanziellen Mittel von 6 Millionen Euro waren bereits nach 8 Monaten und mehr als 4.300 Förderanträgen vollständig erschöpft.

In 2023 gibt es eine Neuauflage des Förderprogramms. Diesmal wurde der Fond jedoch ordentlich aufgestockt und die finanziellen Mittel liegen bei 75 Millionen Euro. Gefördert werden zunächst natürliche Personen (Privatpersonen) mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein. In der ersten Phase werden vor allem Balkonkraftwerke, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen sowie Biomasse-Heizungen gefördert. Die Förderhöhe für Balkonkraftwerke beträgt pauschal 200 Euro. Ab Mitte 2023 können Batteriespeicher mit 750 Euro gefördert werden. Eine Wallbox muss unterschiedliche Bedingungen erfüllen wie beispielsweise die Installation an einer öffentlich nicht zugänglichen Ladeinfrastruktur und an Stellplätzen bestehender Wohneinheiten (mind. 3) innerhalb des Bundeslandes.

Diese alternativen Optionen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung:

Zinsgünstige KfW Kredite
Gesetzliche Einspeisevergütung
• Zuschüsse von Energieversorgern

Solarwerft Flensburg

Welche weiteren Fördermöglichkeiten bietet die KfW?

Ein wichtiger Baustein der Photovoltaik-Förderung sind die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Diese Förderprogramme sind nicht abhängig vom Wohnsitz, sondern bundesweit verfügbar. Die KfW-Förderung untergliedert sich in zwei Programme, die jeweils auf unterschiedliche Anlagenarten bzw. Konzepte abzielen:

• KfW-Programm 270; Erneuerbare Energien – Standard: Dieses KfW-Programm fördert u.a. Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden sowie auf Freiflächen inkl. der Kosten für Planung, Installation und Projektierung. Das Programm ist für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie für Netze und Speicher insgesamt gedacht und daher nicht nur für Photovoltaik, sondern auch Wasser, Wind oder Biogas interessant.

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• KfW-Programm 261; Wohngebäude – Kredit: Eine weitere Möglichkeit, die Photovoltaikanlage günstiger zu bekommen, ist der Wohngebäude-Kredit der KfW für ein Effizienzhaus. Der Förderkredit ab 0,52% effektivem Jahreszins ist für die Sanierung, den Neubau oder Kauf gedacht. Wer also einen Neubau plant, kann sich einen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro (pro Wohneinheit für ein Effizienzhaus) sichern. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 Prozent. Achtung: diese Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, daher besteht kein Rechtsanspruch darauf.

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Die neuen Vergütungssätze steigen deutlich:

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist eine gesetzlich festgelegt Entlohnung, welche für eingespeisten Solarstrom gezahlt wird. Die Höhe der Einspeisevergütung ist im EEG festgeschrieben und hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Nennleistung der PV-Anlage ab. In der folgenden Tabelle lässt sich die Entwicklung der Einspeisevergütung für 2023 ablesen:

Einspeiseart Vergütungsart bis 10 kWp bis 40 kWp bis 100 kWp
Teileinspeisung Einspeisevergütung
Marktprämienmodell
8,2 Cent/kWh
8,6 Cent/kWh
7,1 Cent/kWh
7,5 Cent/kWh
5,8 Cent/kWh
6,2 Cent/kWh
Volleinspeisung Einspeisevergütung
Marktprämienmodell
13,0 Cent/kWh
13,4 Cent/kWh
10,9 Cent/kWh
11,3 Cent/kWh
10,9 Cent/kWh
11,3 Cent/kWh

Wie zu sehen ist, wird zunächst die Art der Einspeisung unterschieden. Für den Privatanwender ist die Teileinspeisung interessant. Volleinspeisungen lohnen sich vor allem für Investoren, z.B. bei der Miete eines fremden Daches. Neben der festen Einspeisevergütung gibt es auch immer die Möglichkeit den produzierten Solarstrom mithilfe eines Dienstleisters an der Strombörse zu vermarkten. Man spricht dabei vom Marktprämienmodell.

Für kleine Solaranlagen auf dem Einfamilienhaus lohnt sich das Marktprämienmodell in der Regel nicht.

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